This post has been edited 1 times, last edit by "Vess" (Jul 10th 2009, 12:28pm)
Quoted
Köln 99ers stellen Insolvenzantrag
Die Geschäftsführung der Köln 99ers hat der Geschäftsführung der Basketball Bundesliga (BBL) heute schriftlich mitgeteilt, dass der Klub mit Datum 10. Juli 2009 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht Köln gestellt hat. Die Gesellschafter der Köln 99ers hatten zuvor offenbar beschlossen, dass der Etat von lediglich 1,2 Millionen Euro den Ansprüchen an einen Erstligastandort Köln nicht genüge und daraufhin ihre Finanzierungszusagen zurückgezogen. BBL-Geschäftsführer Jan Pommer wird nach Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters mit diesem so schnell wie möglich Kontakt aufnehmen, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Auf Grundlage dieser Gespräche und weiterer relevanter Informationen entscheidet sich dann, ob die Köln 99ers am Spielbetrieb der Saison 2009/2010 teilnehmen oder nicht.
Fiele die Entscheidung zu Ungunsten der Köln 99ers aus, wäre von Seiten der BBL GmbH der Teilnahmerechtsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Die Kündigung des Teilnahmerechtsvertrags bewirkt das Erlöschen der Lizenz. Den durch die Kündigung des Teilnahmerechtsvertrages frei gewordenen Platz für die Spielzeit 2009/2010 würden die Eisbären Bremerhaven einnehmen. Dies hatte gestern die Gesellschafterversammlung auf ihrer Sitzung in Ludwigsburg beschlossen.
Ohne die elementaren finanziellen Mittel der Gesellschafter, die im Übrigen eine der Voraussetzungen für die Lizenzerteilung gewesen waren, hat ein Domino-Effekt eingesetzt, so Pommer. Dem Klub fehlten dadurch wichtige monetäre Stützpfeiler. Dies habe zur Folge, dass Sponsoren, die dem Klub ihre Zusage gegeben hätten, die Plattform für ein Erstliga-Engagement fehle.
Pommer betonte, dass die Kölner die vom BBL-Lizenzligaausschuss geforderten Nachweise zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit bis zum 30. Juni dieses Jahres erbracht hätten 80 Prozent der Sponsoreneinnahmen für die kommende Spielzeit waren vorzuweisen und daraufhin die auflösende Bedingung habe aufgehoben werden können. Dass nur vier Tage nach der endgültigen Lizenzerteilung ein Insolvenzantrag gestellt worden sei, bezeichnete Pommer als sehr unglücklich und sehr ärgerlich. Gleichwohl könne er nachvollziehen, dass der Klub bis zum letzten Moment habe kämpfen wollen.
Pressemitteilung: Basketball Bundesliga


Quoted
Original von villain
Quoted
Was mich nur wieder irritiert ist die Tatsache, dass jetzt wieder mit dem Insolvenzverwalter gesprochen werden muss. Schmeißt Köln raus und gut ist. Andere Vereine wollen mit Sicherheit auch langsam mal wissen wo sie dran sind. BBL oder ProA. Nicht zu vergessen die eventuellen Nachrücker aus der ProB.
Das is an anderer Stelle schonmal gut erklärt worden. Mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird das komplette Vermögen und evtl Vermögenswerte Teile der Insolvenzmasse. Über die kann ab Eröffnung des Verfahrens nur noch der Insolvenzverwalter verfügen. Da die BBL-Lizenz zu diesem Zeitpunkt in Besitz der Kölner war und durchaus einen gewissen Wert besitzt (ca. 100.000 wird geschätzt) wird auch diese Teil der Insolvenzmasse, und kann nicht ohne Absprache mit dem Insolvenzverwalter einfach so entzogen/zurückgefordert werden. Unter gewissen Umständen kann sie das, aber das zu erläutern wäre äußerst kompliziert und soll mal von den Juristen bei BBL und Köln organisiert werden. Nur zur Erklärung warum oben gefordertes nich einfach so funktioniert. Sollte es eine wie im ksta-Artikel angedeutete Klausel im Lizenzvertrag geben, wäre alles natürlich deutlich einfacher.
This post has been edited 1 times, last edit by "Simonius" (Jul 14th 2009, 1:06pm)
Quoted
Die BBL GmbH ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn
a.) dem Antragsteller die Lizenz entzogen worden ist,
b.) im Rahmen eines nach den Bestimmungen dieses Lizenzstatutes durchgeführten Nachprüfverfahrens festgestellt wird, dass die Voraussetzungen für die Erteilung der Lizenz bei deren Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.
c.) der Antragsteller nach Maßgabe der Spielordnung auf sein Teilnahmerecht verzichtet.
d.) über den Bundesligisten ein Verfahren nach der Insolvenzordnung (InsO) beantragt und Sicherungsmaßnahmen nach § 21 InsO angeordnet worden sind (unbeschadet der Regelung des § 21b BBL-Spielordnung).
e.) die Gesellschafterversammlung der BBL GmbH eine allgemeingültige Änderung des Teilnahmerechtsvertrages beschließt.
f.) der Bundesligist einen schweren Vertragsverstoß bzw. einen schweren Verstoß gegen die Regeln der sportlichen Fairness begangen
hat.
This post has been edited 1 times, last edit by "Simonius" (Jul 14th 2009, 1:52pm)
Quoted
Original von Pitti
Quo vadis, Köln 99ers?
Köln 99ers finden keine Berücksichtigung in der 2. Bundesliga
CYOU
Pitti
Quoted
Original von 411
Quoted
Original von Pitti
Quo vadis, Köln 99ers?
Köln 99ers finden keine Berücksichtigung in der 2. Bundesliga
CYOU
Pitti
wenn die pro b die gleich statuten hat wie die pro a dann sieht's für köln sehr duster aus!!

Quoted
Original von TS
[URL=http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Region/Lokalsport/Jan-Pommer-spielt-den-Steilpass-_arid,191230_puid,1_pageid,19.html]Seriöse Zeitung?????????????[/URL]
[URL=http://www.nordsee-zeitung.de/Home/Nachrichten/Startseite/Koelner-Theater-immer-schmieriger-_arid,192254_puid,1_pageid,52.html]KRASSSSSSSSSSSS[/URL]




